TEST1

Nach Angaben der Zoll- und Polizeibehörden wurde an dem genannten Ort eine umfassende Aktion durchgeführt, bei der insgesamt 424 Personen eingehend kontrolliert wurden. Dabei wurden mehrere Personen zu ihrem Beschäftigungsstatus befragt. Zur Erleichterung einer klaren Kommunikation und zur Gewährleistung einer genauen Informationserfassung wurden Dolmetscher eingesetzt, die bei diesen Befragungen behilflich waren.

Neben der Überprüfung des Beschäftigungsstatus überprüften die Beamten sorgfältig die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehörte auch die Überprüfung der Echtheit der von den Personen vor Ort vorgelegten Ausweispapiere, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen rechtmäßig und in Ordnung waren.

In einer Erklärung der Behörden heißt es, die Aktion habe ermutigende Ergebnisse erbracht. “Glücklicherweise wurde nur ein einziger Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz festgestellt und geahndet”, heißt es in der Erklärung. Dies deutet darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Personen die einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllte, was die Wirksamkeit des derzeitigen Rechtsrahmens und der bestehenden Durchsetzungsmaßnahmen unterstreicht.

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